Promotion

An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verleiht der Fachbereich 2: Lehrämter, Wissenschaft und Komposition den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik aufgrund des Nachweises einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eine Dissertation und eine mündliche Prüfung (Disputation).

Die Zulassung zum Promotionsstudium erfordert:

  • einen Magister- oder Masterabschluss in Musikwissenschaft bzw. Musikpädagogik
  • oder das Erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Förderschulen (zuzüglich einer Ergänzungsprüfung, wenn die wissenschaftliche Hausarbeit nicht im Promotionsfach geschrieben wurde)
  • oder ein Ergänzungsstudium bei Kandidat*innen, die einen instrumentalpädagogischen Abschluss mit wissenschaftlichem Profil oder einen Abschluss für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder für Grundschulen erworben haben.

Im Fachbereich 3: Darstellende Kunst entwickeln Angehörige neue Ansätze und Methoden der Forschung in der Tanzwissenschaft. Derzeit wird im Promotionsausschuss an einer Erweiterung des Fächerkanons gearbeitet.

Promotions­ausschuss

Promotions­ausschuss

Für alle Promotionsangelegenheiten und insbesondere für die Organisation der Promotion ist der Promotionsausschuss der HfMDK zuständig. Dem Promotionsausschuss gehören die Professorinnen, Professoren und die habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst die Fächer Musikwissenschaft und Musikpädagogik vertreten. 

Vorsitzende: Prof. Dr. Maria Spychiger 
Stellvertretender Vorsitzender: PD Dr. Rainer Heyink

Promotionsordnung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (2016)

[64/2016, 31.10.2016]

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