Komposition Bachelor

Eine junge Frau und ein Mann, der unterrichtet sitzen am Tisch, die Frau hört dem Unterricht zu.
(Foto: Ramon Haindl)

Studium & Berufsfeld

Studium & Berufsfeld

Ziel des Studiums ist die Entwicklung von Studierenden zu eigenständigen Künstler*innenpersönlichkeiten und die Hinführung zu potentiellen Berufsfeldern. Das Studium erfolgt in einem von zwei Schwerpunkten:

  • Schwerpunkt Instrumentalmusik
  • Schwerpunkt Elektronische Musik und Technologie.

Bei beiden Studienschwerpunkten ist der Ausgangspunkt die grundlegende Vermittlung des kompositorischen Handwerks und eine Einführung in künstlerische Fragestellungen. Das Studium vermittelt einen Überblick über zeitgenössische und historische Kompositionstechniken und -verfahren. Dabei wird großer Wert auf die Reflexion damit verbundener ästhetischer Haltungen gelegt und diese in Bezug zur aktuellen Situation zeitgenössischer Musik gestellt. Mit jeweils unterschiedlichem Gewicht werden dabei in beiden Schwerpunktfächern Instrumentalmusik und der Einsatz technologischer und elektronischer Mittel behandelt.

Reflexion, Theorie und interdisziplinäre Praxis

Durch die Analyse unterschiedlichster Werke werden deren vielfältige Stilkriterien fassbar und nachvollziehbar. Dies ermöglicht eine exemplarische Orientierung für das eigene Komponieren. Neben der ästhetischen Reflexion ist die intensive praktische Auseinandersetzung mit der instrumentalen, vokalen und elektronischen Klangerzeugung zentraler Gegenstand des Studiums. Dabei bietet der Studienplan Raum für Projekte, in denen künstlerisches Arbeiten in komplexen Zusammenhängen exemplarisch gelernt wird. Hier findet auch eine Verknüpfung der eigenen künstlerischen Arbeit mit anderen Disziplinen, wie Theater, Film, Tanz, bildender Kunst etc. statt. Grundlegende Erfahrungen im Bereich der Musikvermittlung sind ebenfalls Teil der Ausbildung.

Individuelle künstlerische Profilbildung

Im Studium werden einerseits Grundkenntnisse erworben, die für eine Tätigkeit als Komponist*in die Voraussetzung bilden; zugleich bietet das Studium jedoch auch den Raum für eine individuelle Schwerpunktbildung, die die Ausprägung einer eigenständigen künstlerischen Persönlichkeit erst ermöglicht. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für das Berufsfeld der Komponistin bzw. des Komponisten und der Arrangeurin bzw. des Arrangeurs im Bereich der freien und angewandten Künste. Es geht darum, in der Diversität beruflicher Perspektiven (interdisziplinär, technologisch, instrumental, etc.) Möglichkeiten für individuelle Profilbildung zu schaffen.

8 Semester
Regelstudienzeit
zum Winter- und Sommersemester
Studienbeginn
Bachelor of Music (B.Mus.)
Abschluss
240 CP
Credit Points
Deutsch
Sprache

Termine & Fristen

Termine & Fristen

Termine & Fristen

15.01.202401.04.2024

Komposition: Bewerbungsfrist zum WS 2024/25

15.01.202401.04.2024
03.06.202408.06.2024

Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2024/25*

03.06.202408.06.2024
subject to change

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Komposition ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Komposition werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse in der deutschen Sprache vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Komposition setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.

Bewerbung

Bewerbung

Online-Bewerbung

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Nachweis von Sprachkenntnissen

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung

Mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung sind mindestens drei Partituren eigener Kompositionen (möglichst in verschiedenen Besetzungen) einzureichen.

Nach Durchsicht der Partituren entscheidet die Fachjury über die Einladung zur Eignungsprüfung aufgrund Originalität, handwerklicher Kompetenz und des zeitgemäßen ästhetischen Ansatzes der eingereichten Kompositionen.

Prüfungsgebiete

Mustertest Musiktheorie

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

Lösungen Mustertest Musiktheorie

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

Notenbeispiele Musiktheorie

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

Mustertest Hörfähigkeit B

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.

Lösungen Mustertest Hörfähigkeit B

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.

Bewertung der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens 13 Punkten bewertet wird.

Die Zulassung kann auch erfolgen, wenn das Kolloquium mit mindestens 13 Punkten bewertet wird und die aus den folgenden Verhältnissen ermittelte Gesamtnote mindestens 13 Punkte beträgt:

  1. Kolloquium: 50 %
  2. Musiktheorie: 20%
  3. Hörfähigkeit: 15 %
  4. Instrumentales Vorspiel: 15 %

In diesem Fall erfolgt die Immatrikulation unter Vorbehalt nach § 54 Abs. 4 Satz 2 HHG. Der Vorbehalt ist erledigt, wenn die Pflichtfachprüfungen, die mit weniger als 13 Punkten bewertet wurden, innerhalb der ersten beiden Semester nach Immatrikulation nachgeholt und erfolgreich (mindestens 13 Punkte) absolviert werden. Für noch nicht bestandene Prüfungsteile besteht nach Zulassung kein Anspruch auf Unterricht.

Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

Lesefassung: Allgemeine Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der HfMDK Frankfurt

Stand: 27.05.2019

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Komposition (2021)

[106/2022, 06.12.2021]

Fragen & Kontakt

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