Rückmeldung
Nächste Fristen
verspätete Rückmeldung mit Säumnisgebühr zum Wintersemester 2025/26
Einreichfrist für Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets beim AStA
Die Rückmeldung zum jeweiligen Semester findet im oben angegebenen Zeitraum statt (Termin: Rückmeldefrist zum ...Semester). Sie melden sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag überweisen.
Ist der Semesterbeitrag bis zum Ende der Rückmeldefrist nicht auf dem Konto der HfMDK verbucht, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 30 € fällig. Eine verspätete Rückmeldung ist ebenfalls nur im oben genanntem Zeitraum möglich.
Wenn der Semesterbeitrag zuzüglich der Säumnisgebühr bis zum Fristende nicht vollständig bei uns eingegangen ist, müssen wir Sie wegen fehlender Rückmeldung von Amts wegen exmatrikulieren.
Haben Sie Ihr Studium bei uns abgeschlossen oder möchten Sie Ihr Studium bei uns beenden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation im CampusWEB. Eine Erklärung hierzu finden Sie weiter unten.
Rückmeldung in 3 Schritten: So geht's
1. Loggen Sie sich im CampusWEB ein
2. Laden Sie Rechnung für Ihren Semesterbeitrag herunter
3. Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag
Nach der Rückmeldung
Wenn die Rückmeldung erfolgreich war, können Sie sich im CampusWEB Ihre Studienbescheinigung/BAföG-Bescheinigung für das nächste Semester herunterladen und ausdrucken. Dazu gehen Sie bitte im CampusWEB auf den Reiter „Meine Dokumente“ und wählen das gewünschte Dokument aus.
Wenn Sie die Studienbescheinigung für das kommende Semester nicht herunterladen können, war die Rückmeldung nicht erfolgreich. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
Studienbescheinigung ist nicht zu finden?
Urlaubssemester oder Exmatrikulation
Anträge auf Urlaubssemester oder Exmatrikulation können sie im CampusWEB einreichen. Loggen Sie sich dafür bbitte im CampusWEB ein und klicken Sie dort auf "Mein Studium / Meine Anträge". Im Bereich "Verfügbare Anträge" finden Sie die Anträge "Beurlaubung" bzw. "Exmatrikulation".
Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise hinzu. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Falls wir Nachfragen haben, schicken wir Ihnen ebenfalls eine E-Mail.
Erstattung/Befreiung Semesterticket
Wenn Sie das Semesterticket nicht benötigen, können Sie sich den Betrag unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen oder eine Befreiuung erhalten.
Parallelstudium & Kooperationsstudium
Wenn Sie außer an der HfMDK an einer weiteren Frankfurter Hochschule studieren und an beiden Hochschulen den Semesterbeitrag zahlen müssen, um rückgemeldet zu sein, machen Sie ein Parallelstudium. Bestimmte Teilbeträge Ihres Semesterbeitrages werden an beiden Hochschulen fällig, andere Beträge müssen Sie nicht doppelt bezahlen.
Das Lehramtsstudium für Musik ist kein Parallelstudium, auch wenn es an zwei Hochschulen stattfindet. Bei den Studiengängen für L1, L2, L3 und L5 mit dem Fach Musik handelt es sich um Kooperationsstudiengänge der HfMDK und der Goethe-Universität, da für diese nur an einer Hochschule Semesterbeiträge erhoben werden.
Studierendenausweis aktualisieren
Wir werden Sie hier zwischen August und September darüber informieren, wann und wo Sie Ihren Studierendenausweis zu uns bringen können, damit wir ihn aktualisieren. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Fragen & Kontakt
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns im Studierendensekretariat:
Per E-Mail: Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de
Telefonisch: 069 154 007 330
oder persönlich zu unseren Sprechzeiten