Lehramt Musik für Grundschulen (L1)
Studium & Berufsfeld
Das Studium verbindet erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische Musiziererfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.
Fachdidaktik in der Grundschule
Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründeten Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.
Im Rahmen des Studiums sind folgende Erstfächer wählbar:
- Gesang
- Gitarre
- Klavier
- Akkordeon
Termine & Fristen
Lehramt: Bewerbungsfrist zum WiSe 2023/24
Lehramt: Eignungsprüfung zum WiSe 2023/24
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Hauptfachprüfungen für die Eignungsprüfungen zum Wintersemester 2023/24 im Juni 2023
Akkordeon 01.06.
Gesang 01.06.
Gitarre 01.06.
Klavier 01.06.
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt. Der Prüfungsteil „Künstlerischer Vortrag“ kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus sechs Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)
- Harmonieinstrument (ca. 10 Minuten)
- Gesang (ca. 5 Minuten)
- Ein weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag (ca. 10 Minuten)
- Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
- Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 45 Minuten, mündlich: ca. 10 Minuten)
- Musiktheorie (schriftlich: ca. 60 Minuten)
Ein kurzes Gespräch der Kommission mit der Bewerberin oder dem Bewerber rundet die Prüfung ab.
Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.
In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.
1. Harmonieinstrument
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon. Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag eines leichten Stückes
- das Spiel elementarer Begleitformeln
- einfaches Liedbegleitspiel zum eigenen Gesang
- Vomblattspiel eines einfachen Stücks oder einer Melodie
Der „Vortrag eines leichten Stückes“ im Prüfungsteil „Harmonieinstrument“ entfällt, wenn der umfangreiche „weitere instrumentale oder vokale Vortrag“ (s.u.) auf demselben Instrument absolviert wird (Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
Studiengang L1: Anforderungen für die Eignungsprüfung im Harmonieinstrument
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.
Hörbeispiele
Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen)
Hören Sie sich hier Beispiele zu den Anforderungen im Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen) an.
2. Gesang
Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag eines Liedes mit Begleitung
Der Vortrag muss instrumental live begleitet werden. Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Sich selbst zu begleiten, ist ebenfalls möglich. Playbacks sind nicht zugelassen. - den Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung.
Beim Vortrag der Lieder soll eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die elementare Fähigkeit zu vokaler Gestaltung erkennbar sein.
Der Prüfungsteil „Vortrag eines Liedes mit Begleitung“ entfällt, wenn Gesang als Fach des umfangreicheren „weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrags“ (s.u.) gewählt wird.
3. Weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag
Für den weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrag kann das Instrument frei gewählt werden. Auch Gesang oder eines der Harmonieinstrumente (Klavier, Gitarre oder Akkordeon) sind möglich.
Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen.
Der Schwierigkeitsgrad der Stücke soll dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen. Maßgeblich für die Bewertung sind die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung und die Stabilität des Vortrags.
Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Bei Gesang ist es möglich, sich selbst zu begleiten.
4. Gruppenleitung
In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes Stück. Die Ausführung kann vokal und/oder instrumental und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls Tanz oder Bewegung einschließen. Möglich sind beispielsweise Kanon, rhythmisches Warm-up, Bewegungslied, Sprechstück, Choral, Volkslied, Improvisation etc. Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, div. Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung
5. Hörfähigkeit
In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische und melodische Zusammenhänge sowie Einzelintervalle und Einzelakkorde hörend zu erkennen. Blattsingen wird bei allen Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der praktischen Prüfungsteile geprüft. Bei einem schriftlichen Ergebnis zwischen 8 und 15 Punkten wird der schriftliche Test durch einen mündlichen Test ergänzt.
Mustertest Hörfähigkeit C
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit C
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
L1: Abweichender mündlicher Ergänzungstest während der Coronapandemie
6. Musiktheorie
In einer schriftlichen Prüfung sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet werden:
- Dur-, Moll- und Kirchentonleitern, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen (Violin- und Bassschlüssel)
- Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz (nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers)
L1, L2, L5: Musterklausur Musiktheorie
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
L1, L2, L5: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt (2022)
[120/2023, 12.12.2022] Gültig ab den Eignungsprüfungen zum WiSe 2023/24. // Valid as of the aptitude tests for the winter semester 2023/24.
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge SPOL (2016)
[18.7.2016]
Fachspezifischer Anhang zur SPOL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L1 (2014)
[38/2015, 23.10.2014]