Lehramt Musik für Grundschulen (L1)
Studium & Berufsfeld
Das Studium verbindet erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische Musiziererfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.
Fachdidaktik in der Grundschule
Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründeten Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.
Im Rahmen des Studiums sind folgende Erstfächer wählbar:
- Gesang
- Gitarre
- Klavier
- Akkordeon
Termine & Fristen
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt. Der Prüfungsteil „Künstlerischer Vortrag“ kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.
Bewerbung
Was brauche ich für die Bewerbung?
Nachweis von Sprachkenntnissen
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Eignungsprüfung
L1: Musik als Kurzfach
Die Eignungsprüfung für Musik als KURZFACH besteht aus zwei Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)
- Künstlerischer Vortrag (5-10 Minuten)
- Gespräch mit der Prüfungskommission (ca. 5 Minuten)In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.
L1: Musik als Langfach
Die Eignungsprüfung für Musik als LANGFACH besteht aus sechs Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)
- Harmonieinstrument (ca. 10 Minuten)
- Gesang (ca. 5 Minuten)
- Ein weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag (ca. 10 Minuten)
- Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
- Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 45 Minuten, mündlich: ca. 10 Minuten)
- Musiktheorie (schriftlich: ca. 60 Minuten)
Ein kurzes Gespräch der Kommission mit der Bewerberin oder dem Bewerber rundet die Prüfung ab.
Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.
In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.
Hilfen zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung
Studiengang L1: Anforderungen für die Eignungsprüfung im Harmonieinstrument
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.
Hörbeispiele
Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen)
Hören Sie sich hier Beispiele zu den Anforderungen im Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen) an.
Mustertest Hörfähigkeit C
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Lösungen Mustertest Hörfähigkeit C
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Im Video erklärt
L1, L2, L5: Musterklausur Musiktheorie
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
L1, L2, L5: Lösungen der Musterklausur Musiktheorie
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Lesefassung: Eignungsprüfungsordnung der HfMDK Frankfurt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 08.07.2024]
Studien- und Prüfungsordnung
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L1 Kurzfach (2023)
[137/2023, 23.06.2023]
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L1 Langfach (2023)
[138/2023, 23.06.2023]