Studium KAM: Merkblatt zu schrift­lichen Abschluss­arbeiten

Die schriftlichen Abschlussarbeiten bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich vertiefend in selbst gewählte Themenbereiche einzuarbeiten. Somit können sie die eigene künstlerische Perspektive erweitern und eine Kontextualisierung in einen größeren Zusammenhang vornehmen.

Hier finden Sie Informationen zu:

  • BA Künstlerische Ausbildung Musik (KAM): Abschlussprüfung schriftlicher Teil
  • MA Künstlerische Ausbildung Musik (KAM): Masterprojekt schriftlich

Fristen, Bearbeitungszeit, Anmeldung

Alle inhaltlichen Möglichkeiten und formalen Vorgaben sowie die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Teile des Abschlussmoduls im Bachelor- und Masterstudiengang Künstlerische Ausbildung Musik sind durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung definiert.

Die Anmeldung für das Abschlussmodul erfolgt jeweils am Ende des Semesters, das dem Prüfungssemester vorausgeht: Sie erfolgt für das Sommersemester im Februar und für das Wintersemester im Juli. Die Studierenden werden durch das Prüfungsamt an die Anmeldefrist erinnert.

Die Abgabefrist für die schriftliche Arbeit endet im Wintersemester am 31.März und im Sommersemester am 30.September.

Schriftliche Abschlussarbeiten müssen fristgerecht eingereicht werden. Bei Fristüberschreitung gilt die Abschlussarbeit als „nicht bestanden“. Eine Fristverlängerung von zwei Wochen kann gewährt werden, wenn die oder der Studierende dies vor Ablauf der Abgabefrist unter Angabe eines Grundes im Prüfungsamt schriftlich beantragt.

Betreuung, Beratung, wissenschaftliche Praxis

Die Studierenden setzen sich im Zuge der Eingrenzung thematischer Bereiche rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Ablauf der Anmeldefrist mit einer/einem der Betreuenden in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nachdem ein spezifisches Thema und eine endgültige Betreuung vereinbart wurden, erfolgt die Anmeldung im Prüfungsamt.

In den Gesprächen mit den betreuenden Lehrenden loten die Studierenden ein Thema aus, in dem eigene Interessen und Vorkenntnisse in einen Forschungskontext gerückt werden. Sie erhalten dabei Hinweise zu entsprechenden wissenschaftlichen Arbeitsweisen sowie zu geeigneter Literatur.

Mögliche Themen können Weiterentwicklungen aus besuchten Lehrveranstaltungen betreffen, aber auch über Lehrangebote der HfMDK hinausgehen.  

Für alle Themen gilt, dass der Forschungsstand angemessen berücksichtigt werden muss und die Forschungsinhalte eigenständig auszuarbeiten und zu reflektieren sind.

Die Grundlage bilden Arbeitstechniken, wie sie in der Veranstaltung „Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens“ erarbeitet und in weiteren Lehrangeboten vertieft wurden. Solche Angebote können bei Bedarf ergänzend auch im Rahmen des Wahlkatalogs besucht und angerechnet werden.

Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass diese selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.

Betreuende Gutachter*innen

Die/der Gastprofessor*in für Kuratieren kann ebenfalls die Rolle der/des betreuenden Gutachter*in übernehmen.

Die Zweitgutachten werden in der Regel von der Hauptfachlehrperson übernommen. Auf Vorschlag der Studierenden können auch andere Lehrende für Zweitgutachten eingesetzt werden.

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