Ansprechpartner für Korruptions­prävention

Eine uneigennützige und auf keinen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.

Um dies sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (Staatsanzeiger 2019 Nr. 52, S. 1357 ff) veröffentlicht.

Nach Ziffer 3.5 der oben genannten Richtlinie ist in jeder Dienststelle einen Ansprechpartner für Korruptionsprävention zu bestellen. Er ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt.

Sowohl die Bediensteten, als auch die Bürgerinnen und Bürger, können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an den Ansprechpartner für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt zum Ansprechpartner kann per E-Mail oder schriftlich mittels „vertraulich“ gekennzeichnetem Brief aufgenommen werden.

Der Ansprechpartner für Korruptionsprävention der HfMDK ist ausschließlich für Vorgänge zuständig, die in der HfMDK angefallen sind.

Der Ansprechpartner ist grundsätzlich zur vertraulichen Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Dies gilt auch und vor allem für die Identität der bzw. des Informierenden, jedoch nicht gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsorganen.

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