Immatrikulation
Sie haben die Eignungsprüfung durchlaufen und ein Studienplatzangebot von uns erhalten – wir freuen uns, dass Sie jetzt ein Teil der HfMDK sind!
Noch steht Ihr Termin für die persönliche Immatrikulation aus. Alle Informationen, die Sie hierfür benötigen stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen für Ihr kommendes Studium alles Gute und viel Erfolg!
Termin für die Immatrikulation
Vor Ihrer persönlichen Immatrikulation zahlen Sie den Semesterbeitrag und bearbeiten die Online-Immatrikulation.
Sie haben beides schon erledigt? Wunderbar! Im August informieren wir Sie per Mail über mögliche Termine zur persönlichen Immatrikulation. Zwischen Anfang Spetember und Anfang Obtober wird es ausreichend Gelegenheiten geben, für einen persönlichen Termin zu uns ins Büro zu kommen.
Findet mein gewünschter Termin statt?
Was muss ich zur Immatrikulation mitbringen oder vorbereiten?
Checkliste für die persönliche Immatrikulation
- Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
- ausgedrucktes Passfoto (wir können Ihnen sonst keinen Studierendenausweis anfertigen)
- ggf. noch fehlende Dokumente wie Zeugnisse, Sprachnachweis etc.
- der HfMDK muss die elektronische Meldung für die Krankenversicherung vorliegen, weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.
Wo muss ich hin?
Sie finden uns in der Gervinusstraße 15. Unsere Büros sind im 3. Stock (Ger 315 und 316).
Sollten Sie unsicher sein, können Sie im Haupthaus an der Pforte fragen, der Weg wird Ihnen dort gerne beschrieben. Es sind ca. 5min Fußweg vom Haupthaus bis zur Gervinusstraße.
Was genau ist die elektronische Meldung der Krankenversicherung?
Wer an staatlichen oder anerkannten Hochschulen in Deutschland ein neues Studium beginnt, wird in der Regel mit der Einschreibung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen müssen die Hochschulen darüber informieren, ob eine Versicherungspflicht besteht. Damit das funktioniert, müssen Sie eine digitale Versicherungsmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse veranlassen.
Das gilt auch, wenn Sie im Ausland krankenversichert oder wenn Sie privat versichert sind und bleiben möchten. (Achtung: Wer privat versichert bleiben will, muss sich von der innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.)
Was muss ich tun?
Melden Sie bis zum 1. September einer gesetzlichen Krankenkasse, dass Sie zum nächsten Semester ein (neues) Studium an der HfMDK beginnen. Die Krankenkasse sendet dann eine digitale Bestätigung an uns. Wir brauchen diese Bestätigung, um Sie einzuschreiben. Das gilt ebenso, wenn Sie bereits bei uns studieren und einen neuen Studiengang beginnen.
Die meisten Krankenversicherungen bieten zusätzlich einen englischen Support an. Wenn Sie Kontaktdaten zu Ansprechpersonen benötigen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns: Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de
Muss ich eine neue Versicherung abschließen?
Natürlich nicht, die Wahl, wie Sie sich krankenversichern möchten, bleibt Ihnen selbst überlassen. Der Kontakt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist nötig, da nur diese uns die elektronische Meldung senden kann, die wir für Ihre Immatrikulation benötigen.
Muss ich mich an eine bestimmte Krankenversicherung wenden?
Nein, Sie können hier frei wählen, wichtig ist nur, dass es eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist.