Corona-Regeln für Studium & Lehre

Update vom 29. November 2022

Mit dem Wegfall einer Vielzahl staatlich angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen kommt jeder*m Einzelnen von uns ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu. Das Präsidium empfiehlt allen Hochschulangehörigen und Besucher*innen der HfMDK, weiterhin nach Möglichkeit eine Maske zu tragen, regelmäßig Selbsttests durchzuführen und für einen individuellen Impfschutz zu sorgen, um sich und andere zu schützen.

Das Land Hessen hat ab 23. November 2022 die bisherige 5-tägige Isolationspflicht im Fall einer Corona-Infektion aufgehoben.

Trotz der Aufhebung der Isolationspflicht spricht das Präsidium die dringende Empfehlung aus, im Infektionsfall zumindest innerhalb der ersten fünf Tage die Hochschule nicht zu betreten und digital bzw. mobil zu arbeiten, wenn möglich, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

Veranstaltungen

Veranstaltungen
  • Es bestehen weiterhin keine Zugangsbeschränkungen (d.h. es ist kein Impf- oder Testnachweis erforderlich)
  • Im Publikum besteht lediglich eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske ausreichend, FFP2 empfohlen).
  • Die Saalbelegung unterliegt keiner Beschränkung

Tests

Tests
  • Projekte mit 20 oder mehr Personen (ausgenommen Theorie-Seminare / diskursive Formate) sowie alle szenischen Projekte und Unterrichte (unabhängig von der TN-Zahl) arbeiten weiterhin auf der Basis  täglicher Selbsttests. Entsprechende Projekte sind beim KBB spätestens 2 Wochen im Voraus anzumelden.
  • Alle Beschäftigte erhalten 2 Tests pro Woche (abzuholen an der Pforte)

Maskenpflicht

Maskenpflicht
  • Die Maskenpflicht entfällt (d.h. das Betreten der Hochschule und die Teilnahme an Unterrichten und Veranstaltungen ist ohne Maske möglich)
  • Das Tragen einer medizinischen Maske wird weiterhin empfohlen, insbesondere dann, wenn ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Wenn eine Person im Raum das Tragen von Masken wünscht, bitten wir alle in der jeweiligen Gruppe nachdrücklich darum, eine Maske zur tragen.

In Situationen, in denen andere keine Masken tragen, können Sie sich selbst in sehr hohem Maße durch eine FFP2-Maske schützen. Bei sachgemäßer Verwendung gehen wissenschaftliche Studien von einem Wirkungsgrad von mehr als 90% aus.

    Lüftung

    Lüftung

    Denken Sie bitte weiterhin an regelmäßiges und intensives Lüften – neben der Maske ist dies die wirksamste Maßnahme zur Infektionsvermeidung

    Infektionsfälle

    Infektionsfälle

    Das Land Hessen hat die bisherige 5-tägige Isolationspflicht im Fall einer Corona-Infektion aufgehoben.

    Anstelle der Isolationspflicht gilt seit Mittwoch, 23. November 2022:

    Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:

    • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
    • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.

    Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

    Die Aufhebung der Isolationspflicht ist Ergebnis der fortlaufenden Überprüfung der Corona-Lage in Hessen. Die Aufhebung der Isolation gilt ab Mittwoch auch für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation aufgrund der bisherigen Regelung befinden. Sollte sich die Situation vor allem in den hessischen Krankenhäusern wieder zuspitzen, wird die Landesregierung erneut beraten und entscheiden.

    Trotz der Aufhebung der Isolationspflicht spricht das Präsidium die dringende Empfehlung aus, im Infektionsfall zumindest innerhalb der ersten fünf Tage die Hochschule nicht zu betreten und digital bzw. mobil zu arbeiten, wenn möglich, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.

    Wenn Sie im Falle einer Corona-Infektion nicht arbeitsfähig sind, melden Sie sich bitte bis 9 Uhr in der Personalabteilung krank; spätestens ab dem vierten Tag der Erkrankung ist wie üblich ein Attest vorzulegen.

    Impfung

    Impfung

    Es liegt keine generelle Empfehlung für eine 4. Impfung vor. Dennoch möchten wir auf die weiterhin bestehenden Impfangebote hinweisen. Für folgende Personengruppen ist eine zweite Auffrischimpfung empfohlen: 

    • Personen mit Immundefizienz (ID) ab dem Alter von 5 Jahren 
    • Personen im Alter ab 60 Jahren 
    • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

    Siehe auch

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