Corona-Regeln für Studium & Lehre
Sommersemester 2022
Angesichts der nach wir vor sehr hohen Infektionszahlen in Frankfurt hat das Präsidium zum Schutz der Hochschulangehörigen und zur Vermeidung größerer Ausfälle im Studienbetrieb beschlossen, dass die derzeit bestehenden Regelungen zur Maskenpflicht bis auf weiteres in Kraft bleiben. Die 3G-Regelung für den Hochschulzugang entfällt jedoch, ebenso wie das flächendeckende Angebot von Testungen.
Das Präsidium empfiehlt jedoch allen Hochschulangehörigen und Besucher*innen der HfMDK, nach Möglichkeit weiterhin regelmäßig Selbsttests durchzuführen sowie für einen individuellen Impfschutz nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO zu sorgen, um sich und andere zu schützen.
Die folgenden Regeln gelten ab dem 2. April 2022.
Bei einem deutlichen Rückgang der Inzidenz in Frankfurt werden Corona-Team und Präsidium (auch in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen an der Hochschule) prüfen, wann weitere Lockerungen möglich sind.
3G-Regel
Die 3G-Regel entfällt (d.h. das Betreten der Hochschule und die Teilnahme an Unterrichten und Veranstaltungen ist ohne Impf- bzw. Testnachweis möglich).
Veranstaltungen
- Die Zugangsbeschränkungen bei Veranstaltungen entfallen (d.h. es ist kein Impf- oder Testnachweis mehr erforderlich).
- Im Publikum besteht weiterhin Maskenpflicht (OP-Maske ausreichend, FFP2 empfohlen).
- Die Saalbelegung ist bis auf weiteres zu 50% möglich.
Tests
Tägliche Selbsttests sind weiterhin erforderlich (und werden angeboten) für Projekte mit 20 oder mehr Personen (ausgenommen Theorie-Seminare / diskursive Formate) sowie bei allen szenischen Projekten und Unterrichten (unabhängig von der Zahl der Teilnehmer*innen). Diese Tests sind beim KBB spätestens 2 Wochen im Voraus anzumelden.
Maskenpflicht
In allen Unterrichten und auf allen Verkehrsflächen (Foyer, Treppenhäuser etc.) der Hochschule sowie in Präsenzbesprechungen sind medizinische Masken zu tragen (OP-Maske ausreichend, FFP2 empfohlen).
Ausnahmen:
- Unterrichte mit Blasinstrumenten
- Unterrichte in Gesang, Schauspiel, Sprechen, Tanz
- Dirigent*innen, wenn Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird
- Prüfungen und Aufführungssituationen: Gruppen bis zu 6 Personen (soweit nicht schon durch o.g. Ausnahmen befreit)
- Im Foyer / Verkehrsflächen kann die Maske kurzzeitig zum Verzehr von Speisen oder Getränken abgenommen werden
Im Hof / auf dem Parkplatz gilt keine Maskenpflicht.
Lüftung
Denken Sie bitte weiterhin an regelmäßiges und intensives Lüften – neben der Maske ist dies die wirksamste Maßnahme zur Infektionsvermeidung
Infektionsfälle
- für Beschäftigte der Hochschule besteht weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Infektion oder den Status als enge Kontaktperson oder eine Absonderung nach Rückreise (gemäß aktueller Einreise-VO) oder durch das Gesundheitsamt angeordnete Absonderung zu melden (bitte an die Personalabteilung: zeiterfassung@hfmdk-frankfurt.de)
- alle Hochschulangehörigen: Falls Sie positiv auf Covid-19 getestet werden, benachrichtigen Sie bitte sofort alle näheren Kontaktpersonen in der Hochschule, um weitere Übertragungen einzudämmen und halten Sie sich genau an die gesetzlichen Quarantäne-Regelungen
Quarantäne
Es gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Quarantäne-Regeln, für Details informieren Sie sich bitte auf der Website der Bundesregierung.