C.2 Diversität im Lern- und Arbeitsumfeld unterstützen
Wir streben ein Campusleben an, das ein inklusives Umfeld fördert, Vielfalt wertschätzt und sich im Dialog gezielt studiumsrelevanten Zielgruppen öffnet.
Strategische Ziele Transfer im Sinne von Dialog:
- Die Hochschule initiiert den Dialog für Diversität und Inklusion, greift dabei bereits gesammeltes Wissen auf und inkludiert sowohl Hochschulangehörige als auch spezifische Zielgruppen der Gesellschaft.
Strategische Ziele für und mit Hochschul-Alumni:
- Die Hochschule begleitet und nutzt das Know-how ihrer Alumni, die Diversität bereits künstlerisch leben, vertreten und gestalten.
Strategische Ziele für Beschäftigte:
- Die Hochschule stärkt die Gleichstellung und Karriereförderung von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen. Dabei werden systemische Mehrfachbelastungen, insbesondere in der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, strukturell berücksichtigt.
- Bis 2027 wird ein Weiterbildungskatalog zu Nachhaltigkeit für alle Mitarbeitende erstellt (s. auch A.3.).
Strategisches Ziel für Studierende:
- Die Flexibilisierung des Studiums und die Verbesserung der Vereinbarkeit wird als Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit angesetzt. Bis 2028 werden daher die Studien und Prüfungsordnungen systematisch auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft insbesondere im Rahmen ihrer turnusmäßigen Überarbeitung um vielfältige Lebensrealitäten und Mehrfachbelastungen (z. B. Erwerbstätigkeit, Care-Arbeit, Behinderungen) besser zu berücksichtigen.
Anmerkung zu Barrierefreiheit:
Barrierefreiheit und Inklusion sind zentrale Bestandteile eines nachhaltigen und Diversität-unterstützenden Lern- und Arbeitsumfeldes, um einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen und soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern. Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen. Öffentliche Bauträger sind daher dazu verpflichtet, im Zusammenhang mit Sanierungen oder Neubauten Barrierefreiheit herzustellen. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen kann Barrierefreiheit jedoch nicht mit den nötigen Baumaßnahmen verfolgt werden. Sollten sich diese Rahmenbedingungen ändern, ist Barrierefreiheit erneut zu prüfen, zu priorisieren und verstärkt in die strategische Planung einzubeziehen. Unabhängig davon sollten weiterhin mögliche Maßnahmen im bestehenden Handlungsspielraum ausgeschöpft werden, und die notwendigen Baumaßnahmen für einen barriereärmeren Betrieb der HfMDK dokumentiert und dem HMWK aufgezeigt werden.











