Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hfmdk-frankfurt.de veröffentlichte Website der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit den Anforderungen der BITV HE 2019 vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und derzeit nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente
Ein Teil der bereitgestellten PDF-Dateien ist nicht vollständig barrierefrei gestaltet, insbesondere ältere Dokumente.
- Maßnahmen: Neu veröffentlichte PDF-Dateien werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt. Wo möglich wird von PDF auf ein anderes, barriereärmeres Format umgestellt.
- Barrierefreie Alternative: Ein barrierefreies Format kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
Videos und Audios
Einige Videos enthalten keine Untertitel, Audiodateien liegen teilweise ohne Transkripte vor.
- Maßnahmen: Neue audiovisuelle Inhalte werden mit Untertiteln oder Transkripten veröffentlicht.
- Barrierefreie Alternative: Transkripte oder Beschreibungen können auf Anfrage bereitgestellt werden.
Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Informationen zur Navigation und zu wesentlichen Inhalten in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Maßnahmen: Der Aufbau entsprechender Inhalte ist geplant.
- Barrierefreie Alternative: Auf Anfrage können zentrale Inhalte mündlich oder schriftlich in vereinfachter Form erläutert werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgende Ausnahme wird gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 geltend gemacht:
Nicht länger gültige Ordnungen und Satzungen
Beschreibung:
Nicht länger gültige Ordnungen und Satzungen im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ müssen weiterhin veröffentlicht bleiben, liegen jedoch nicht barrierefrei vor. Viele dieser Inhalte wurden inzwischen durch neue Fassungen abgelöst.
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller historischen Bekanntmachungen ist aufgrund des Umfangs und der Komplexität nicht leistbar und wäre angesichts der fehlenden Aktualität unverhältnismäßig.
Barrierefreie Alternative:
Aktuelle Ordnungen werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt; historische Fassungen können auf Anfrage erläutert oder zusammengefasst werden.
Kein Anwendungsfall
Die folgenden Inhalte fallen gemäß § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 sowie Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 nicht unter die verpflichtenden Anforderungen der Barrierefreiheit:
1. Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden
- Nicht barrierefreie ältere PDF-Dokumente, die nicht für aktuelle Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Barrierefreie Alternative: Erläuterungen oder Zusammenfassungen auf Anfrage.
2. Audios und Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
- Diese Inhalte können Untertitel oder Transkripte fehlen.
- Barrierefreie Alternative: Zusammenfassungen oder Transkripte auf Anfrage.
3. Live-Streams (Audio/Video)
- Live-Streams fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
- Barrierefreie Alternative: Nach Veröffentlichung können Aufzeichnungen ergänzt oder erläutert werden.
4. Inhalte und Dokumente Dritter
- Für externe Inhalte, auf deren Gestaltung die HfMDK keinen Einfluss hat, kann Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.
- Barrierefreie Alternative: Informationen können per E-Mail oder telefonisch bereitgestellt werden.
5. Archivbereiche
- Dazu gehören ältere Forschungsprojekte, historische amtliche Bekanntmachungen und weitere dokumentarische Inhalte.
- Barrierefreie Alternative: Wesentliche Inhalte werden auf Anfrage erläutert.
Datum der Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 16.10.2021 erstellt und zuletzt im Januar 2026 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung und Überprüfung erfolgten auf Grundlage einer Selbstbewertung.
Barriere melden
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Füllen Sie gern unser Formular aus, schreiben Sie eine E-Mail an kommunikation@orga.hfmdk-frankfurt.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49(0)69154007333.
The form does not exist or is closed.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Kontaktstelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de