Erklärung zur Barriere­freiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Was ist bereits barrierefrei?

  • Bilder, die für das Verständnis des Inhalts relevant sind, sind mit einen Alternativtext versehen.
  • Seiten sind mit inhaltlich aussagekräftigen Überschriften in korrekter Gliederung ausgestattet.
  • Artikel werden von einer H2-Überschrift eingeleitet und sind gruppiert.
  • Aufzählungen sind als Liste ausgezeichnet.
  • E-Mail-Links sind mit dem Hinweis auf Öffnen eines externen E-Mail-Programms versehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Webseiten der HfMDK sind mit den oben genannten Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung).
  • Informationen zu Inhalt und Navigation in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
  • Links können unverständlich sein.

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die bereits vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle rechtliche Abläufe bzw. aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden,
  • Live-Streaming als Audio oder Video,
  • Inhalte und Dokumente Dritter, da diese außerhalb der Kontrolle der HfMDK Frankfurt sind,
  • Archiv-Bereiche, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte und Dokumente der Amtlichen Bekanntmachungen, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken auf der Website noch vorgehalten werden.

 

Begründung

Die HfMDK Frankfurt befindet sich in einem umfangreichen Digitalisierungsprozess, in dem der Relaunch der HfMDK-Website ein Baustein ist.

Zum Zeitpunkt des Relaunchs der Website wurden bereits viele Verbesserungen der Barrierefreiheit auf der Website vorgenommen, der Vorgang ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern wird im neuen System fortgesetzt. Parallele Prozesse wie u.a. die Einführung des Campus Management Systems sollen dabei mit bedacht werden, um Ressourcen und Kapazitäten zu schonen. 

Datum der Erklärung: 16. Oktober 2021

Barriere melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wenden Sie sich gerne an Lorna Lüers.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de