Studium L3: Merkblatt Modul 13 und 14 (Musiktheorie)

SPoL 2024, Studienbeginn ab Sommersemester 2025

Musiktheorie – Aufbau

Modul 13 – Semester 1-4

  • Kleingruppen
  • Modulprüfung (Klausur)

Modul 14 – Semester 6-7

  • 2 Seminare
  • Modulprüfung (Klausur und mündliche Prüfung)

Profilmodule I und II

  • Individuell

1. Modul 13 (Semester 1- 4)

1. Modul 13 (Semester 1- 4)

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht „Musiktheorie“ ist die bestandene Eignungsprüfung „Musiktheorie“ mit mindestens 13 Punkten (von 25). Sollten Sie diese Punktzahl nicht erreicht haben, dann werden Sie in einen Vorkurs eingeteilt. Da Sie in diesem Fall unter Vorbehalt immatrikuliert sind, müssen Sie die Abschlussklausur des Vorkurses spätestens beim zweiten Versuch mit mindestens 13 Punkten bestehen.

Sie werden in Kleingruppen mit 3- 5 Studierenden ab dem ersten Semester (bzw. ab dem Vorkurs) bis zum Ende des vierten Semesters eingeteilt. Die Unterrichtszeiten wird Ihr Dozent/Ihre Dozentin mit Ihnen abstimmen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass die Zusammenstellung der Kleingruppen viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt und darum vorrangig eingeplant werden muss. Die Einteilung erfolgt ebenfalls für „Jazzharmonik und -satzlehre“.

Die Studiennachweise ergeben sich aus den zur Verfügung stehenden CP (Credit Points), die sich aus Präsenzzeit und Selbststudium zusammensetzen. Das heißt, dass Sie regelmäßig selbstständig zu bearbeitende Aufgaben bekommen werden. Nur die Summe aus der Präsenzzeit und den nachgewiesenen Arbeiten im Rahmen des Selbststudiums ergibt den Studiennachweis.

Sollte die zulässige Präsenzzeit unterschritten sein oder die Aufgaben im Rahmen des Selbststudiums nicht im zulässigen Rahmen erarbeitet worden sein, müssen Sie den Unterricht im entsprechenden Semester wiederholen.

Am Ende des vierten Semesters werden Sie die Teilprüfung „Musiktheorie“ ablegen. Hierfür müssen Sie sich fristgemäß im Prüfungsamt anmelden (die Anmelde- und Prüfungstermine werden durch das Prüfungsamt bekanntgegeben).

Die Ergebnisse der Teilprüfungen Musiktheorie und Hörschulung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Die Gesamtnote muss mindestens 5 Punkte (von 15) ergeben, das entspricht der Note 4,0.

Die Unterrichtsinhalte umfassen grundsätzlich analytische und satztechnische Aspekte, die gemeinsam zu einer kritisch fundierten Kenntnis unterschiedlicher stilistischer und methodischer Ansätze im diskursiven Umgang mit Musik führen.

2. Modul 14 (6. und 7. Semester)

2. Modul 14 (6. und 7. Semester)

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul 14 „Musiktheorie“ ist die bestandene Prüfung des Modul 13 im Fach Musiktheorie.

Sie wählen aus dem Seminarangebot „Musiktheorie“ im 6. und 7. Semester zwei Seminare aus. Eines der Seminare muss dabei der gegenwärtigen Kunstmusik gewidmet sein. Mindestens eines der beiden Seminare muss als „Analyse/Satzlehre“ im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen sein. Dies kann sich auch auf das Seminar zur gegenwärtigen Kunstmusik beziehen. Zu den Seminaren müssen Sie sich im Vorfeld anmelden. Die entsprechenden Fristen sind im Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters genannt.

Die Inhalte und Anforderungen der Seminare sind ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis genannt.

Die Studiennachweise ergeben sich in Musiktheorie im Modul 14 ebenfalls aus den zur Verfügung stehenden CP, die sich aus Präsenzzeit und Selbststudium zusammensetzen. Daraus ergibt sich, dass Sie regelmäßig Aufgaben zu bearbeiten haben. Nur die Summe aus der Präsenzzeit und die nachgewiesenen Arbeiten im Rahmen des Selbststudiums ergibt den Studiennachweis.

Wenn die Arbeiten im Rahmen des Selbststudiums durch eine Hausarbeit ergänzt werden (Teilnahmenachweis), so muss diese bis zum Ende des entsprechenden Semesters vorliegen (Seminare im Wintersemester: Abgabe bis 31. März; Seminare im Sommersemester: Abgabe bis 30. September)

Wenn Sie die beiden Seminare erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich zur Prüfung des Modul 14 anmelden, die Fristen hierfür werden durch das Prüfungsamt bekanntgegeben.

Dort werden Sie dann auch aufgefordert, die Prüfungsthemen und -inhalte mit dem für Musiktheorie verantwortlichen Modulbeauftragten abzusprechen.

In der Prüfung des Modul 14 müssen zumindest Themen aus den beiden Pflichtseminaren bearbeitet werden. Da die Prüfung insgesamt drei Teile umfasst (Klausur: ein Analysethema und ein Satzlehrethema; mündliche Prüfung: ein Analysethema), muss eines der beiden Seminare in zwei Teilen der Prüfung bearbeitet werden. Eine entsprechende Beratung bezüglich einer möglichen Verteilung der Themen nehmen Sie nach Ihrer Anmeldung zur Prüfung beim Modulbeauftragten wahr.

Die Ergebnisse der Teilprüfungen Klausur und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 3:1 gewichtet. Sie müssen insgesamt mindestens 5 Punkte (entspricht der Note 4,0) erreichen, um die Prüfung zu bestehen.

3. Profilmodule I und II

3. Profilmodule I und II

Wegen möglicher Themen in den Profilmodulen I und II vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem der hauptamtlich Lehrenden im Fach Musiktheorie.

Sprechstunden:

  • Prof. Ernst August Klötzke (Modulbeauftragter Musiktheorie) nach Vereinbarung 
  • Dr. Christian Raff – nach Vereinbarung
  • Prof. Dr. Ulrich Alexander Kreppein

Kontakt

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