Studium L3: Merk­blatt Modul 13 und 14 (Hör­schulung)

SPoL 2024, Studienbeginn ab Sommersemester 2025

Modul 13: Musikalische Analyse I (Semester 1-4)

Modul 13: Musikalische Analyse I (Semester 1-4)

Zwei Parallelstränge: Hörtraining A (klassisch) und Hörtraining P (Pop/Jazz)

Das Hörtraining für Ihren Studiengang ist in zwei Strängen organisiert: Hörtraining A, gemeinsam mit den Studiengängen Kirchenmusik und Dirigieren, und Hörtraining P.

Im ersten Semester wird das Hörtraining A1 belegt. Im zweiten Semester wird, aufbauend, das Hörtraining A2 belegt und parallel dazu das Hörtraining P1.

Für das dritte Semester ist dann eine Entscheidung fällig: Entweder wird mit dem Hörtraining A3 fortgesetzt, inklusive Modulteilprüfung, oder mit dem Hörtraining P2, inklusive Modulteilprüfung (vgl. Modulhandbuch). Darüber hinaus können selbstverständlich beide Kurse belegt werden, z. B.: Wenn Sie sich für A3 inkl. Prüfung entschieden haben, können Sie ohne weiteres zusätzlich P2 freiwillig belegen – und umgekehrt.

Hörtraining A: Teilnahmevoraussetzung

Um am Hörtraining A1 teilnehmen zu können, muss der Hörfähigkeitstest A der Eignungsprüfung bestanden worden sein. Bei Nicht-Bestehen muss zunächst der Vorkurs Hörschulung A belegt werden und der Hörfähigkeitstest A der Eignungsprüfung innerhalb zweier Semester nachträglich bestanden werden (vgl. EPO).

Hörtraining A: offene Kurse

Das Hörtraining A wird in aufeinander aufbauenden Leistungsstufen angeboten. Diese Kurse finden mehrmals pro Woche statt und sind grundsätzlich offen, d. h. es ist in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten möglich, in mehreren Kursen gleichen oder auch unterschiedlichen Niveaus mitzuarbeiten.

Inhalte des Hörtrainings A

  • Melodisches, harmonisches und polyphones Hören
  • Rhythmische Schulung
  • Fehlererkennung
  • Vomblattsingen
  • Gedächtnistraining
  • Einführung in die Höranalyse

Teilnahmebestätigung

Die erfolgreiche Teilnahme setzt die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit voraus. Sie wird am Ende des jeweiligen Semesters durch Testierung auf dem Modulschein bestätigt. Innerhalb der Kurse sind praktische und theoretische Aufgaben zu erfüllen.

Prüfungen - richtiger Zeitpunkt

Hörschulung ist kein Lernfach sondern ein Trainingsfach. Damit sich die Hörfähigkeit entwickeln und entfalten kann, braucht es viele Jahre und die Fachgruppe Hörschulung empfiehlt Ihnen, sich bis zu Ihrer Abschlussprüfung in diesem Fach Zeit zu nehmen – es kann durchaus sinnvoll sein, die Prüfung zum Abschluss des Moduls 13 nicht bereits nach drei sondern z. B. erst nach vier Semestern zu absolvieren.

Besprechen Sie ohne zu zögern mit Ihrer Hörschulungsdozentin bzw. ihrem Hörschulungsdozenten, welcher Prüfungszeitpunkt für Sie persönlich am besten geeignet sein könnte.

Prüfungsanmeldung

Wer die Modulteilprüfung absolvieren möchte, muss sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hörschulungsdozentin bzw. dem jeweiligen Hörschulungsdozenten anmelden. Anmeldezeitraum: 15.-31. Mai für das SoSe bzw. 15.-30. November für das WiSe. Die schriftliche und unterschriebene Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Die Prüfungsanmeldungen werden an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Prüfungstermine

Die Abschlussklausuren finden in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit eines jeden Semesters statt. Die genauen Termine sind im Vorlesungsverzeichnis zu finden. Die offizielle Prüfungseinladung erfolgt ca. vier Wochen vorher durch das Prüfungsamt.

Prüfungsinhalte der Abschlussklausur (Niveau A3)

Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, einer Melodie, eines dreistimmigen Satzes und einer Modulation. Mehrere Aufgaben beziehen das Gedächtnis mit ein.

Modul 14: Musikalische Analyse II (Semester 6-8)

Modul 14: Musikalische Analyse II (Semester 6-8)

Höranalyse

Höranalyse wird als gemeinsames Pflichtfach für die Studiengänge L3, Kirchenmusik, Dirigieren und Komposition angeboten sowie auch als Wahlfach für den Studiengang KAM. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreich absolvierte Modulteilprüfung im Fach Hörschulung (Modul 13).

Teilnahmebestätigung

Die erfolgreiche Teilnahme setzt die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit voraus. Sie wird am Ende des jeweiligen Semesters durch Testierung auf dem Modulschein bestätigt. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Weiterführende Angebote im Fach Hörschulung

Weiterführende Angebote im Fach Hörschulung

Weitere Hörschulungskurse

Über das weiter oben beschriebene Pflichtprogramm für das Fach Hörschulung im Studiengang L3 hinaus werden weitere Kurse angeboten: Einerseits haben Sie nach Ihrer Modulteilprüfung die Möglichkeit, das Hörtraining A4 zu belegen. Ferner finden auch Kurse in den Disziplinen Intonation, Blattsingen, etc. statt. All diese Kurse können nach Absprache mit der Kursleitung freiwillig belegt werden. Sie können gegebenenfalls aber auch im Rahmen der Profilmodule geltend gemacht werden.

Die Fachgruppe Hörschulung wünscht Ihnen viel Freude, viel Spaß und viel Erfolg beim Trainieren Ihres musikalischen Gehörs.

Studienberatung für das Fach Hörschulung

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