Studium L3: Merk­blatt Modul 11 und 12 (Musik­pädagogik)
SPoL 2024, Studienbeginn ab Sommersemester 2025
1. Welche Veranstaltungen muss ich belegen?
Modul 11 (Musikpädagogik I)
Sie müssen drei Seminare belegen:
- Einführung in die Musikpädagogik (wird in der Regel jeweils im Wintersemester angeboten)
- Ein Seminar zu Musikpsychologie, -soziologie, -anthropologie
- Ein Seminar zu Konzeptionen und Bildungstheorien
Modul 12 (Musikpädagogik II) / Modul 17 (Wissenschaftliche Vertiefung)
Sie müssen drei Seminare belegen:
- Ein forschungsbezogenes oder musikdidaktisches Seminar (Modul 12)
- Ein Seminar mit Projektbezug (Modul 12)
(wenn das Seminar mit Projektbezug ein forschungsbezogenes oder musikdidaktisches Thema betrifft, kann als erste Veranstaltung ein alternatives musikpädagogisches Seminar frei gewählt werden.) - Ein dreistündiges interdisziplinäres musikpädagogisches Seminar (Modul 17)
2. Wie erhalte ich einen Teilnahmenachweis?
Gilt für alle Module:
- Regelmäßige Anwesenheit, max. 20% Fehlzeit (in der Regel also max. 3 Sitzungen im Winter- und 2 Sitzungen im Sommersemester)
- Aktive Teilnahme, d.h. die Anfertigung kleinerer schriftlicher und mündlicher Arbeiten, wie etwa Protokolle, Referate usw. Entsprechende Regelungen zur aktiven Teilnahme werden von der Seminarleitung festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.
3. Welche Modulprüfungen muss ich absolvieren?
Modul 11 (Musikpädagogik I)
Die Modulprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Die Inhalte der Prüfung beziehen sich auf die von Ihnen besuchten Seminare in Modul 11 zu „Musikpsychologie, -soziologie, -anthropologie“ und zu „Konzeptionen und Bildungstheorie“. Eine mündliche Prüfung zum Seminar „Einführung in die Musikpädagogik“ ist nicht möglich.
Sie können die mündliche Prüfung einzeln (Einzelprüfung) oder zu zweit (Tandemprüfung) absolvieren.
Regelungen zur Einzelprüfung:
- Dauer: 20 Minuten
- Inhalte: Prüfungsgespräch zu vorbereiteten Lektüren. Die Lektüren müssen im Vorfeld der Prüfung mit den Prüfungspersonen (in der Regel die jeweiligen Seminarleitungen) abgesprochen werden. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit den Prüfungspersonen auf.
Regelungen zur Tandemprüfung:
- Dauer: 30 Minuten
- Inhalte: Prüfungsgespräch zu vorbereiteten Lektüren. Beide Studierende müssen dieselben Lektüren vorbereiten. Ziel ist eine gemeinsame Vorstellung und Besprechung der Texte. Die Lektüren müssen im Vorfeld der Prüfung mit den Prüfungspersonen (in der Regel die jeweilige Seminarleitung) abgesprochen werden. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit den Prüfungspersonen auf.
- Die Möglichkeit zur individuellen Benotung bleibt erhalten.
Modul 12 (Musikpädagogik II)
- Die Modulprüfung besteht aus der schriftlichen Anfertigung eines Portfolios zu einem der von Ihnen in Modul 12 besuchten Seminare.
- Der Umfang des Portfolios soll 12-15 Seiten betragen, davon 2-3 Seiten als Selbstreflexion über den eigenen Lernprozess im Seminar.
- Sprechen Sie zu den Inhalten des Portfolios die jeweilige Seminarleitung an. Zur weiteren Ausgestaltung eines Portfolios vgl. zudem die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL), §33.
Modul 17 (Wissenschaftliche Vertiefung)
- Sie können wahlweise im interdisziplinären musikpädagogischen Seminar eine Hausarbeit als Modulprüfung anfertigen.
- Der Umfang der Hausarbeit soll 10-15 Seiten betragen.
- Sprechen Sie zu den Inhalten und Lektüren die jeweilige Seminarleitung an.
4. Wie und wann melde ich mich zu den Modulprüfungen an?
Modul 11 (Musikpädagogik I)
- Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt online: https://forms.office.com/r/n3NJJMV3yC
- Die Prüfung kann zu Beginn jedes Semesters (Anmeldefrist: 4 Wochen vor Semesterbeginn) oder zum Ende jedes Semesters (Anmeldefrist: 6 Wochen vor Semesterende) abgelegt werden.
Modul 12 (Musikpädagogik II) / Modul 17 (Wissenschaftliche Vertiefung)
- Sprechen Sie die Seminarleitung zu Beginn des Semesters zum Portfolio (Modul 12) bzw. zur Hausarbeit (Modul 17) an und vereinbaren Sie direkt mit dieser Inhalte, Themenschwerpunkte, Bearbeitungsfristen etc. Das Portfolio bzw. die Hausarbeit wird sodann nach Abschluss des Seminars bei der Seminarleitung eingereicht. Eine gesonderte Anmeldung dieser Modulprüfung ist darüber hinaus nicht notwendig.
5. Hinweise zu den Modulen 15 und 16
Musikpädagogische Inhalte können Sie im Rahmen der Profilmodule 15 und 16 als Schwerpunkt auswählen, indem Sie musikpädagogische Seminare mit Ihren Projektideen verbinden. Beachten Sie hierzu das gesonderte Merkblatt zu den Modulen 15-17.
6. Weiterführende Hinweise
Die Angaben aus diesem Merkblatt beruhen auf den folgenden beiden Ordnungen:
- Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) vom 26.7.2023
und:
Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Musik im Studiengang L3 (2024)
[152/2024, 22.10.2024], gilt ab Sommersemester 2025
Diese beiden Ordnungen sind die verbindliche Grundlage Ihres Studiums. Machen Sie sich mit diesen Ordnungen gut vertraut.