Studium L3: Merkblatt Modul 09 und 10 (Musikwissenschaft)

SPoL 2024, Studienbeginn ab Sommersemester 2025

Modul 9

Modul 9

Im Modul 9 besuchen Sie die Veranstaltungen zur Musikgeschichte im Überblick I und II. Für jede Veranstaltung erhalten Sie 2 CP, das heißt neben der Anwesenheit in den Vorlesungen ist Zeit für das Selbststudium eingeplant. Wie der „schriftliche“ oder „mündliche Nachweis über das Selbststudium zur Veranstaltung“ erfolgt, definiert die jeweilige Lehrperson. Möglich sind die Erstellung eines Portfolios, schriftliche Essays und Reflexionen, ein eigener mündlicher Beitrag innerhalb der Vorlesung, Teilnahme an einem mündlichen Gespräch oder einer schriftlichen Klausur am Ende des Semesters usw. Diese Studienleistungen sind zu erbringen, sie werden jedoch nicht benotet. Die Möglichkeit eines Feedbacks ist gegeben.

Das Portfolio inkl. Kurzhausarbeit für die Modulprüfung erarbeiten Sie im Seminar „Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens“ im Verlauf des Semesters. Hier sollten Sie für einen guten Erfolg die wöchentlich gegebenen Aufgaben fristgemäß und vollständig erledigen, um Feedback zu erhalten und das Seminar mit der vollständigen Abgabe des Portfolios erfolgreich abzuschließen.

Modul 10

Modul 10

Im Modul 10 besuchen Sie zwei musikwissenschaftliche Veranstaltungen eigener Wahl.

Für 10.1 gilt dabei wie in 9: Für die Veranstaltung erhalten Sie 2 CP, das heißt neben der Anwesenheit ist Zeit für das Selbststudium eingeplant. Was unter „aktive Teilnahme“ zu verstehen ist, definiert die jeweilige Lehrperson. Möglich sind die Erstellung eines Portfolios, schriftliche Essays und Reflexionen, ein eigener mündlicher Beitrag innerhalb der Veranstaltung (Referat), Teilnahme an einem mündlichen Gespräch oder einer schriftlichen Klausur am Ende des Semesters usw. Diese Studienleistungen sind zu erbringen, sie werden jedoch nicht benotet. Die Möglichkeit eines Feedbacks ist gegeben.

Diese Angaben gelten ebenfalls für die Studienleistung im Seminar in 10.2. Hier verfassen Sie zusätzlich als Prüfungsleistung eine wissenschaftliche Hausarbeit (10-15 Seiten, ca. 30.000 Zeichen), die benotet wird. Die Hausarbeit ist in der Regel zum Ende des Semesters abzugeben (31. März / 30. September), sofern die Lehrperson keine anderen Termine nennt. Hinweise zum Aufbau der Hausarbeit und zu den konkreten Anforderungen erhalten Sie von der Lehrperson, bei der Sie die Arbeit verfassen. Die Veranstaltung 10.2 mit Hausarbeit besuchen Sie erst, wenn Sie die „Grundlagen und Methoden musikwissenschaftlichen Arbeitens“ (9.3) erfolgreich abgeschlossen haben.

Weitere Hinweise finden Sie in den Hilfeblättern auf der Seite der Musikwissenschaft.

Weitere Module

Weitere Module

Musikwissenschaftliche Inhalte können Sie innerhalb der Profilmodule 15 und 16 als Schwerpunkt wählen, indem Sie dort weitere Seminare zum Beispiel in Verknüpfung mit Projekten anrechnen lassen.

Eine weitere Veranstaltung zur Musikwissenschaft müssen Sie im Modul 17 als Wissenschaftliche Vertiefung wählen. Wenn Sie sich entscheiden, im Modul 17 die Prüfungsleistung Hausarbeit in der Musikwissenschaft zu schreiben (betreut von Prof. Dr. Fabian Kolb, PD Dr. Rainer Heyink oder Prof. Dr. Christina Richter-Ibáñez), so kann diese Leistung statt der Note in Modul 10 in die Erste Staatsprüfung eingebracht werden. Auf diese Weise haben Sie eine Wahlmöglichkeit zur Verbesserung Ihrer Gesamtleistung.

Beachten Sie zu den Modulen 15 bis 17 auch das gesonderte Merkblatt.

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