Gasthörer*innen

Mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft können Gasthörer*innen an bestimmten Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen. Als Gasthörer*in sind Sie jedoch nicht immatrikuliert und haben somit keinen Studierendenstatus. Einzelunterricht sowie das Benutzen der Überäume ist nicht möglich. Die Gasthörerschaft schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen aus.

Der Antrag auf Gasthörerschaft muss bis spätestens zum Beginn der Vorlesungen per E-Mail oder an der Pforte zu Händen des Studierendensekretariats eingereicht werden. Die Gebühr für die Gasthörerschaft beträgt 100 Euro pro Semester. Sie erhalten nach Eingang Ihres vollständigen Antrags und der Bestätigung der Lehrkraft eine Rechnung von uns.

Antrag auf Gasthörerschaft