Mit Erasmus+ ins Ausland
Mit dem Erasmus+ Programm können Studierende der HfMDK beim Studium oder Praktikum im Europäischen Ausland unterstützt werden. Die Hochschule hat Verträge mit Partnerhochschulen geschlossen und ermöglicht dadurch den Austausch von Studierenden in Erasmus+.
Ein Erasmus+ Studium an anderen europäischen Hochschulen ist grundsätzlich auch möglich, muss jedoch frühzeitig mit dem International Office abgestimmt werden.
Studierende, die mit Erasmus+ für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate), genießen folgende Vorteile:
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
- In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) können 24 Monate gefördert werden.
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss: Outgoing Erasmus+ Students 2026/27
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Erasmus-Auslandsstudium erfüllen?
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Wie oft und für wie lange kann ich ins Ausland?
Mit Erasmus+ können Sie während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach)
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Erasmus+ Praktikant*innen erhalten monatlich 150€ zusätzlich, also 750€ in Gruppe 1, 690€ in Gruppe2 und 540€ in Gruppe 3.
Zusatzförderungen
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
- Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
(Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.) - Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
- Sonderförderung für erwerbstätige Studierende und Graduierte, die ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, unter bestimmten Voraussetzungen
- Sonderförderung für Erstakademiker*innen
Weitere Informationen zu den Sonderförderungen gibt es hier:
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+
Green Travel
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Förderung:
- top-up von 50 Euro für Reisekosten
- zusätzliche Fördertage wenn die Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln mehr Zeit in Anspruch nimmt
etc.
Weitere Informationen unter Fördermöglichkeiten für „Green Travel“ – Nationale Agentur für Erasmus+
Wie bewerbe ich mich?
Die Partnerhochschule entscheidet ob Sie einen Erasmus+-Studienplatz bekommen. Daher ist eine überzeugende Bewerbung besonders wichtig, insbesondere eine Arbeitsprobe (Audio und/oder Video) mit der Sie Ihre künstlerischen Fähigkeiten zeigen können.
Bewerbungsunterlagen
HINWEIS: Die Partnerhochschulen nutzen verschiedene (Online-)Bewerbungsverfahren. Achten Sie daher bitte auf die Anforderungen der Hochschulen an denen Sie sich bewerben wollen.
Eine Bewerbung besteht normalerweise aus:
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf (vollständig bis Ende 2025, kurz/tabellarisch)
- Arbeitsprobe mit 3 Stücken, bzw. Portfolio bei Regie
Bitte prüfen Sie zusätzlich auf den Webseiten der Partnerhochschulen:
- Werden zusätzliche Informationen benötigt (z.B. Transcript oder Empfehlungsschreiben)?
- Möchte die Partnerhochschule bereits bei der Bewerbung ein Online Learning Agreement?
- Bitte prüfen Sie wie Sie die Bewerbung einreichen müssen (Onlinebewerbung, per E-Mail)
- Nur für Bewerber zum SoSe 2027 relevant: Bietet die Hochschule einen zweiten Bewerbungstermin für das Sommersemester an? Auch dann muss dem International Office bis zum 15. Februar 2026 die "Bewerberinformation" (siehe Formulare unten) vorliegen. Für die übrige Bewerbung gelten die Fristen der Partnerhochschule.
Bewerbungsschluss
für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im akademischen Jahr 2026/27 müssen Sie bis zum 15. Februar 2026 das Formular "Bewerberinformation" (siehe Formulare unten) im International Office abgeben.
Brauche ich einen Sprachtest oder Sprachkurs?
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachkurs für einen Großteil der europäischen Sprachen zur Verfügung. Diesen Kurs können Sie selbständig vor und während Ihres Aufenthalts nutzen.
Bitte fragen Sie bei der Partnerhochschule nach, ob ein Sprachtest verlangt wird. Die meisten Hochschulen fragen in der Bewerbung nach dem Sprachniveau in der Unterrichtssprache, fordern aber keinen Test.
Formulare & Dokumente
Bewerberinformation
(bis zum 15. Februar im International Office einreichen.)
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Charta für Studierende geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

