Dienstreisen
Dienstgänge sind Gänge oder Fahrten zur Erledigung von Dienstgeschäften innerhalb Frankfurts, die angeordnet oder genehmigt worden sind. Die Anordnung bzw. Genehmigung bedarf hierfür nicht der Schriftform.
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb von Frankfurt. Sie dürfen erst dann angetreten werden, wenn sie zuvor schriftlich angeordnet oder genehmigt worden sind. Werden Dienstreisen ohne schriftliche Genehmigung oder Anordnung angetreten, kann dies zum Verlust von Ansprüchen bei Dienst- oder Arbeitsunfällen führen. Ohne eine Dienstreisegenehmigung können angefallene Reisekosten nicht erstattet werden.
Online-Veranstaltungen beantragen
Für die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen, die als reine Online-Veranstaltungen (nicht in Präsenz) stattfinden, stellen Sie bitte ebenfalls einen schriftlichen Antrag mit dem speziellen Formular:
Antrag auf Genehmigung eines Online-Seminars
Dienstreise beantragen
Beantragt wird die Dienstreise mit dem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und leiten diesen weiter zur Stellungnahme an die für Sie zuständige Führungskraft. Wenn der Antrag durch die Führungskraft befürwortet wurde, ist er der Hochschulleitung zur Genehmigung vorzulegen. Bei Auslandsdienstreisen ist eine A1-Bescheinigung mitzuführen.
Tarifbeschäftigte, Beamte sowie Professorinnen und Professoren finden die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung einer Dienstreise hier: