Projektförderung KunstPAKT – Neues Konzept, neue Bewerbungsfrist
Wir freuen uns, dass es den Projektförderfonds KunstPAKT schon seit 14 Jahren an der HfMDK gibt! Er hat vielen Studierenden die Möglichkeit eröffnet schöne, aufregende und vor allem im besten Sinne unkonventionelle Projektideen umzusetzen, an ungewöhnlichen Orten, mit innovativen Konzepten und immer spannend und neu. Wir konnten die Ergebnisse als wunderbare Aufführungen genießen, die es sonst so in dieser Form nie gegeben hätte: Wir erinnern uns beispielsweise an eine laue Sommernacht unterm abendlichen Himmel Frankfurts mit vielfältigem Kunst-, Kultur- und Musikgenuss in und um leerstehende Gewächshäuser.
14 Jahre sind nicht spurlos an unserer Hochschule vorbeigegangen, vieles wächst, verändert sich und entwickelt sich weiter und so ist es jetzt an der Zeit, dass sich der KunstPAKT durch überarbeitete Organisationsstrukturen den neuen Gegebenheiten anpasst, damit auch er wachsen und neue Früchte bringen kann. Genau das wollen wir nun mit ähnlichem Elan und Entdeckergeist angehen, wie unsere Studierende ihre Projekte und freuen uns Ihnen/Euch unser neues Konzept vorzustellen.
Was ist KunstPAKT?
KunstPAKT ist ein Projektförderfonds für studentische interdisziplinäre Projekte an der HfMDK Frankfurt. So bietet KunstPAKT im Rahmen des Studiums die Gelegenheit, in interdisziplinärer Teamarbeit eigeninitativ Projekte umzusetzen.
Was bietet KunstPAKT?
- eine finanzielle Unterstützung für studentische interdisziplinäre Projekte von bis zu 4.000 € (Studierende der HfMDK Frankfurt können sich keine Gagen zahlen)
- eine finanzielle Unterstützung studentisch interdisziplinärer Rechercheprojekte von bis zu 2.500€
- eine dramaturgische und organisatorische Beratung für die Konzeption und Umsetzung studentisch initiierter interdisziplinärer Projekte
- die Nutzung der räumlichen und technischen Infrastruktur der HfMDK Frankfurt
Wer kann sich bewerben?
Alle Studierende der HfMDK, die während der Umsetzung des Projekts immatrikuliert sind.
Wer sind die Ansprechpersonen?
- für die administrative und organisatorische Betreuung der Studierenden: Katrin Raetzel (katrin.raetzel@hfmdk-frankfurt.de) mit Hilfe von Tristan Steeg (Wissenschaftliche Hilfskraft tristan.steeg@hfmdk-frankfurt.de)
- für die inhaltlich künstlerische Betreuung ist ein KunstPAKT-Jury-Mitglied bzw. ein/e Betreuer*in aus dem jeweiligen Fachbereich zuständig
Was ist neu?
Die Bewerbung für die KunstPAKT-Projektförderung ist ab sofort einmal im Jahr möglich. Der neue Zeitplan im Überblick:
- ab dem 1. Juli sind die aktualisierten Bewerbungsunterlagen hier zu finden
- 1. September: Bewerbungsfrist für studentische Projekte
- anschließend: Beratungsphase – die Finanzpläne werden von Katrin Raetzel hinsichtlich Plausibilität und Realisierbarkeit vorgeprüft und ggf. überarbeitet
- 1. Oktober: Katrin Raetzel reicht die vorgeprüften Projekte im KBB ein – terminlich-räumlich werden die Projektideen durch das KBB und die Raum-AG auf ihre Machbarkeit hin überprüft.
- Im November gehen die von KBB und Raum-AG geprüften Projekte an die KunstPAKT-Jury – diese prüft, ob die vorgenehmigten Projektideen inhaltlich förderungswürdig sind und genehmigt bzw. verwirft final bis einschließlich 1. Dezember.
- Im Dezember bekommen die studentischen Projektverantwortlichen die Zu- oder Absage – dann steht fest, ob ihr Projekt gefördert wird und durchgeführt werden kann.
Bereits in der Bewerbungs- und Beratungsphase werden die Studierenden eingehend betreut hinsichtlich organisatorischer und rechtlicher Belange, die bei der Umsetzung von Projekten zu beachten sind. Je nach Projekt können das beispielsweise folgende Punkte sein (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- Urheberrechte, Aufführungsrechte, Nutzungsrechte
- GEMA-Rechte
- Persönlichkeitsrechte und Datenschutz
- Verantwortungsvoller Umgang mit den vorhandenen Ressourcen/Arbeitskapazitäten
- Bewusstsein für Aspekte der Veranstaltungssicherheit: z.B. Brandschutz (Materialien), Standsicherheit, etc.. Welche Dinge müssen unbedingt mit entsprechenden Vorlauf mit dem KBB als für die Veranstaltungssicherheit zuständiger Abteilung abgesprochen werden?
- abzuschließende Verträge: Was muss je nach Vertragsart und Zweck enthalten sein?
Katrin Raetzel und die KunstPAKT-Jury

