Gasthörer*innen
Mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft können Gasthörer*innen an bestimmten Lehrveranstaltungen der Hochschule teilnehmen. Als Gasthörer*in sind Sie jedoch nicht immatrikuliert und haben somit keinen Studierendenstatus. Einzelunterricht sowie das Benutzen der Überäume ist nicht möglich. Die Gasthörerschaft schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen aus.
Der Online-Antrag auf Gasthörerschaft muss bis spätestens zu Beginn der Vorlesungen ausgefüllt und abgeschickt werden. Registrieren Sie sich dafür unter diesem Link https://hfmdk-bewerbung.academyfive.net/sign-in und wählen Sie dann den Studiengang „Gasthörer“, um das Formular auszufüllen. Zeitgleich fragen Sie den jeweiligen Dozierenden per E-Mail, ob sie / er Ihrer Gasthörerschaft zustimmt. Setzen Sie in dieser E-Mail das Studierendensekretariat in Kopie studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de. Nach Zustimmung des Dozierenden erhalten Sie eine Rechnung vom Studierendensekretariat. Erst wenn die Semestergebühr der Gasthörerschaft von 100€ überwiesen wurde, erhalten Sie die Genehmigung der HfMDK für eine Gasthörerschaft.